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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Sprachlicher Hinweis / Vertragspartner / Geltungsbereich
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen und wertneutral für Angehörige sämtlicher Geschlechter. Die Gesellschaft, welche Vertragspartner des Kunden wird, ist im Vertrag auf der Vorderseite im unteren rechten Bereichs in Form eines Stempels angegeben. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie auf der Rückseite des Vertrages abdruckt sind und nicht für Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss auf andere Weise, also beispielsweise ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet.

II. Leistungs- und Begriffsbeschreibungen
1. Leistungsbeschreibungen EMS-Training und Terminabsprachen
Der Kunde erhält auf Grundlage des Vertrages das Recht, während der Vertragslaufzeit je nach Tarifwahl des Kunden ein oder zweimal pro Woche an Elektromuskelstimulationstrainingseinheiten (kurz EMS-Training) für jeweils ca. 20 Minuten mit individueller Trainingsbetreuung durch einen Studiomitarbeiter in den Räumlichkeiten des Studios teilzunehmen. Die Trainingstermine sind während der Vertragslaufzeit in jeder Woche vom Kunden und je nach Verfügbarkeit im Studio während der Öffnungszeiten frei wählbar und sollten vom Kunden mindestens 24 Stunden vor dem gewünschten Termin mit dem Studio vereinbart werden, wobei Terminabsprachen telefonisch, oder per email erfolgen können. Falls eine Internetplattform für Online-Buchungen aufgeschaltet wird, kann diese auch genutzt werden. Hinsichtlich der Terminabsprachen gilt ebenfalls Ziffer V. 4. dieser AGB.

2. Startpaket
Das große Startpaket umfasst eine ausführliche Erstberatung inklusive Anamnese und Erstellung Deiner persönlichen Trainingschipkarte, Trainingskleidung, wie auch eine Körperanalyse, sowie die Festlegung der vom Kunden gewünschten Trainingsziele und einem individuellen Trainingsplan. Das kleine Startpaket enthält alle Leistungen des großen Startpaketes mit Ausnahme der Trainingskleidung, welche in diesen Fällen über den Premium Service gebucht werden kann.

3. Tarife Flexible Economy, Basic Economy und Comfort Economy
Die auf der Vorderseite unter den Bezeichnung Flexible Economy und Comfort Economy angegebenen Tarife berechtigten während der Vertragslaufzeit zur Teilnahme an 2 Trainingsterminen pro Woche, wobei ein Termin ein Krafttrainingstermin ist und ein Termin ein Ausdauertrainingstermin. Im Tarif Basic kann der Kunde nur einmal pro Woche einen Trainingstermin für 20 Minuten in Anspruch nehmen, wobei der Kunde wählen kann, ob er einen Krafttrainingstermin, oder Ausdauertrainingstermin wünscht. In jedem Fall muss zwischen zwei Trainingseinheiten ein zeitlicher Abstand von mindestens 48 Stunden liegen.

4. Premium Service (Leihwäsche)
Soweit der Kunde diese Vertragsoption durch Ankreuzen gewählt hat, erhält er vom Studio während der Vertragslaufzeit für jedes Training eine vom Studio mietweise bereit gestellte, jeweils frisch gewaschene Unterziehkleidung zur Verfügung gestellt. Alternativ kann der Kunde die Trainingskleidung im Studio kaufen, oder im Rahmen des großen Startpaketes erwerben.

III. Laufzeiten und Verlängerungen / Form von Kündigungen
Der Tarif „Flexibel Economy“ läuft vom eingetragenen „Mitgliedschaftsbeginn“ an auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Die Tarife „Basic Economy“ und „Comfort Economy“ laufen ab dem eingetragenen „Mitgliedschaftsbeginn“ für die Dauer der angekreuzten Laufzeit, oder 6, 12 oder 18 Monate. Werden diese Verträge nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der vertraglich
festgelegten Dauer gekündigt, verlängern sie sich mit allen vertragsgegenständlichen Leistungen auf unbestimmte Zeit und können dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform.

IV. Ruhezeitmöglichkeit
Das Studio bietet die Möglichkeit, dass Verträge im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener und nicht im Verantwortungsbereich des Kunden liegender Verhinderung aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit oder Schwangerschaft) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Wünscht der Kunde eine entsprechende Ruhezeit hat er diesen Wunsch dem Studio anzuzeigen. Im Falle einer auf Antrag des Kunden wirksam mit dem Studio vereinbarten Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt. Während einer Ruhezeit entfällt die Pflicht zur Zahlung des wöchentlichen Beitrags.

V. Fälligkeiten / Verzug/Versäumte und nicht in Anspruch genommene Trainingstermine
1. Die Kosten für das gewählte Startpaket sind mit Abschluss des Vertrages fällig.

2. Die wöchentlich zu zahlenden Beträge werden ab dem eingetragenen Beginn der Mitgliedschaft jeweils am Montag einer jeden Woche im Voraus zur Zahlung fällig, dieses erstmals am auf den Vertragsbeginn folgenden Montag, es sei denn der Vertragsbeginn ist ein Montag. In diesen Fällen ist der erste Wochenbetrag am Tag des Vertragsbeginns fällig.

3. Gerät der Kunde im Rahmen der Tarife „Basic Economy“ und „Comfort Economy“ während der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit mit den wöchentlichen Zahlungen schuldhaft mit einem Betrag in Verzug, welcher in der Summe mehr als 9 Wochenbeträge ausmacht, so werden sämtliche zukünftigen vertraglichen Zahlungen bis zum nächst möglichen ordentlichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.

4. Es obliegt dem Kunden regelmäßig Termine für die gewünschten und ihm zustehenden Trainingstermine mit dem Studio zu vereinbaren. Grundsätzlich sind jederzeitige Terminvereinbarungen mit dem Studio möglich, soweit entsprechende Trainingstermine noch verfügbar sind. Werden vereinbarte Termine allerdings nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, oder wurde der Termin innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem Termin erst vereinbart, gilt der Termin auch dann als in Anspruch genommen, wenn der Kunde den Termin tatsächlich nicht wahrnimmt, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die nicht rechtzeitige Absage oder die Nichtteilnahme am Termin nicht von ihm zu vertreten war. Nimmt der Kunde nicht alle ihm zustehenden Trainingstermine nicht Anspruch, weil er keine, oder keine rechtzeitigen Terminabsprachen mit dem Studio getroffen hat, so hat er gleichwohl das volle Nutzungsentgelt für den jeweiligen Vertragszeitraum zu zahlen, soweit die Nichtinanspruchnahme der Termine auf Gründen beruht, welche der Kunde zu vertreten hat. Ein Anspruch auf Nachholung von Terminen, die der Kunde aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht wahrgenommen hat, besteht nicht.

VI. Eingeschränkte Übertragbarkeit der Nutzungsrechte des Kunden
Die Nutzungsrechte des Kunden aus dem Vertrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Studio übertragen werden.


VII. Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung/ Informationspflichten Kunde
1. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren im Sinne des VSBG teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Gleichwohl weist das Studio vorsorglich auf folgende Verbraucherschlichtungsstelle hin: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

2. Der Kunde hat das Studio bei der Veränderung des Wohnsitzes, oder der Bankverbindung unverzüglich über die Veränderung zu informieren.

3. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsrechte.